Welche Rechte, Gesetze, Vorgaben und Verordnungen muss ich bei der Erstellung oder dem Betreiben eines Onlineshops beachten? Was gibt es speziell bei der Preisauszeichnung zu beachten? Onlineshops müssen Preise gegenüber Verbrauchern transparent, vollständig und leicht erkennbar ausweisen; maßgeblich sind vor allem PAngV, BGB (Button-Lösung) und UWG. Verstöße sind regelmäßig wettbewerbswidrig und abmahnfähig.

Gesamtpreis und USt-Hinweis

Es ist stets der Gesamtpreis anzugeben, also der Betrag inklusive Umsatzsteuer und aller sonstigen Preisbestandteile (Bruttopreis) gemäß §§ 2 Nr. 3, 3 Abs. 1 PAngV.

Beim Gesamtpreis muss klar erkennbar sein, dass die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten ist, z. B. „inkl. MwSt.“ oder per Sternchenhinweis mit entsprechender Auflösung.

Versand- und Zusatzkosten

Zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten müssen klar erkennbar ausgewiesen werden; es reicht ein eindeutig beschrifteter Link wie „zzgl. Versandkosten“, der zu einer verständlichen Aufstellung führt.

Alle weiteren notwendigen Zuschläge (z. B. Speditionszuschläge, Pfand) sind preislich zu berücksichtigen, damit der Kunde den tatsächlich zu zahlenden Endbetrag nachvollziehen kann.

Grundpreisangabe

Für Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten oder beworben werden, ist neben dem Gesamtpreis ein Grundpreis anzugeben (z. B. €/kg, €/l) nach § 4 PAngV.

Der Grundpreis muss in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis, gut lesbar und nicht versteckt (etwa nur auf nachgelagerten Detailseiten) erscheinen.

Darstellung im Shop und Informationspflichten

Preisangaben müssen dem jeweiligen Angebot eindeutig zugeordnet, gut lesbar und nicht im Fließtext „versteckt“ werden; bloße Hinweise im Impressum oder in allgemeinen FAQ reichen nicht.

Neben PAngV gelten weitere Informationspflichten im Fernabsatz (Widerrufsbelehrung, Impressum, Produktinformationen), die im gleichen Bestellprozess leicht zugänglich sein müssen.

Kennzeichnung von Werbung: Kommerzielle Inhalte, Banner, Affiliate-Links etc. müssen als Werbung erkennbar und dürfen nicht verschleiert sein (Verbot der Schleichwerbung, § 5a Abs. 6 UWG).

Irreführung vermeiden: Produktdarstellungen, Preise, Rabattaktionen und Aussagen zu Eigenschaften dürfen nicht irreführend sein; Verstöße sind abmahnfähige Wettbewerbsverstöße nach UWG.

Pflichtangaben im Bestellprozess: Neben Impressum und Datenschutz sind vor Vertragsschluss u. a. Informationen zu Unternehmeridentität, Gesamtpreis, Versandkosten, Widerrufsrecht und AGB leicht zugänglich zu machen (BGB, Art. 246a EGBGB).

Platzierung: Diese Informationen müssen deutlich wahrnehmbar im Bestellablauf erscheinen, nicht nur im Footer „versteckt“.

Button-Lösung und Bestellabschluss

Der finale Bestellbutton in einem B2C-Online-Shop muss so beschriftet sein, dass der Kunde ausdrücklich bestätigt, eine zahlungspflichtige Bestellung auszulösen (§ 312j Abs. 3–4 BGB). Rechtssicher ist insbesondere die Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“; andere Varianten sind nur zulässig, wenn sie gleich eindeutig sind, während missverständliche Bezeichnungen wie nur „bezahlen“ oder „weiter zur Zahlung“ bereits abgemahnt wurden.

Impressum

Impressumspflicht: Für geschäftsmäßige digitale Dienste (Online-Shops) besteht eine Impressumspflicht nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG; Nachfolger von § 5 TMG).

Mindestangaben: Vollständiger Name/Firma, Rechtsform, ladungsfähige Anschrift, Kontakt (E-Mail, Telefonnummer), Vertretungsberechtigte, Registerangaben, USt-IdNr. bzw. Steuernummer (je nach Fall); leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar.

Datenschutz

Pflicht zur Datenschutzerklärung: Jeder Online-Shop benötigt eine an die DSGVO angepasste, eigenständige Datenschutzerklärung.

Inhalt: Verantwortlicher, ggf. Datenschutzbeauftragter, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, Einsatz von Cookies/Tracking, Empfänger, Drittlandübermittlungen, Speicherdauer, Betroffenenrechte, Rechtsgrundlagen für Newsletter/Tracking und Hinweis auf Widerspruchsrechte.

Haftungsausschluss (Disclaimer) JA ODER NEIN

Nein, ein allgemeiner Haftungsausschluss („Disclaimer“) ist rechtlich nicht vorgeschrieben – und klassische Muster‑Disclaimer sind oft wirkungslos oder sogar riskant.​

Was ist gesetzlich Pflicht
Für Websites sind andere Bestandteile zwingend, nicht der Disclaimer: Impressum nach § 5 DDG und § 18 MStV (für geschäftsmäßige / journalistisch‑redaktionelle Angebote). Datenschutzerklärung nach DSGVO, sobald personenbezogene Daten (z.B. IP, Cookies, Tracking) verarbeitet werden.​ Diese beiden Bereiche sind rechtlich deutlich wichtiger als ein pauschaler Haftungsausschluss.

Problem mit klassischen Disclaimern
Viele „von fremden Inhalten distanzieren wir uns“-Texte bringen nichts und können sogar abgemahnt werden.​ Die gesetzliche Haftung kann durch einen Disclaimer nicht einfach ausgeschlossen werden.​ Unzutreffende „wir haften für nichts“-Formulierungen können als irreführend oder AGB‑rechtlich unwirksam eingestuft werden.​ Für Links gilt ohnehin die BGH‑Rechtsprechung zu Hyperlinks: Haftung vor allem bei rechtswidrigen oder offensichtlich rechtswidrigen Inhalten und bei Kenntnis, wenn der Link nicht entfernt wird.​

Wann ein Hinweis sinnvoll sein kann
Statt eines „Haftungsausschlusses“ können in Einzelfällen sinnvoll sein:
Klarstellungen zur Aktualität / kein Rechts‑ oder Medizinberatung etc., sofern sie die gesetzliche Haftung korrekt wiedergeben und nichts „wegzaubern“ wollen.
Interne redaktionelle Regeln und Prüfprozesse (z.B. bei KI‑generierten Inhalten), denn bei Veröffentlichungen bleibt die Verantwortung beim Betreiber.​ Solche Hinweise sind aber Ergänzung, keine Pflicht und ersetzen keine saubere Rechtsgestaltung.

All diese Verordnungen und Regelungen gehören unter anderem zum zentralen Preisrecht (Preisangebenverordnung PAngV), (Lauterkeits- und Wettbewerbsrecht UWG), (Telemedienrecht TTDSG), (Datenschutzrecht DSGVO, BDSG), (Bürgerlichen Gesetzbuch BGB) sowie dem (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch EGBGB).

Klassiker bei Abmahnungen im Bereich Onlinehandel über einen Onlineshop

Rechtstexte & Informationspflichten

Fehlendes oder unvollständiges Impressum (z.B. ohne Rechtsform, Vertretungsberechtigten, Kontakt, USt-ID).

Fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung (falsche Fristen, falsches Musterformular, keine Info zu Rücksendekosten, veraltete „40‑Euro‑Klausel“).

Fehlende Datenschutzerklärung oder keine Informationen zu Tracking-Tools, Newsletter, Kontaktformularen etc. (DSGVO).

Preisangaben und Versand

Fehlende Gesamtpreise inkl. USt; unklare oder gar keine Angaben zu Versandkosten („Versandkosten auf Anfrage“, unkonkrete Auslandsversandkosten).

Fehler bei Grundpreisen (€/kg, €/l) für grundpreispflichtige Waren.

Unzulässige oder unklare Rabattwerbung / Streichpreise (kein korrekter Referenzpreis, fehlende 30‑Tage‑Bestpreis-Angabe).

AGB und verschiedene Klauseln

Unwirksame AGB-Klauseln: z.B. pauschale Haftungsausschlüsse, zu lange/unklare Lieferfristen („Lieferzeiten unverbindlich“, „Lieferdauer auf Anfrage“).

Falsche Regelung zum Vertragsschluss (unklar, ab wann der Vertrag zustande kommt).

Unzulässige Regelungen zu Rücksendekosten oder Gewährleistung (Verkürzung von Mängelrechten, „Umtausch nur in Originalverpackung“).

Bestellablauf & Buttonlösung

Bestellbutton ohne korrekte Beschriftung („zahlungspflichtig bestellen“ oder gleichwertig) oder mit zu vielen/unklaren Zwischenschritten.

Fehlende Zusammenfassung aller wesentlichen Vertragsinformationen direkt vor Absenden der Bestellung (Preis, Versand, Laufzeit, Leistung, Widerrufsrecht).

Produktkennzeichnung und Werbung

Verletzungen spezieller Kennzeichnungspflichten: z.B. Textilkennzeichnung, Energieeffizienz, Lebensmittelangaben, ElektroG, VerpackG, Preisangaben bei MHD‑Ware.

Irreführende Werbung: „versicherter Versand“ als Besonderheit, Werbung mit Selbstverständlichkeiten, nicht existente „Testsiegel“ oder „Garantie“ ohne Bedingungen.