In diesem Fall ging nicht um eine Klage von VW gegen das Autohaus, sondern umgekehrt darum, dass ein Hamburger Autohändler den Namen „Turan“ bereits als Marke hatte, bevor VW den „Touran“ einführen wollte. VW musste sich dann mit dem Inhaber der Marke „Turan“ einigen und zahlte dafür Geld und mehrere Fahrzeuge, statt einen offenen Rechtsstreit durchzufechten.​

VW Turan

Ausgangslage
Ein Gebrauchtwagenhändler in Hamburg mit dem Namen Turan ließ sich um 2000 die Wortmarke „Turan“ für Kfz‑Dienstleistungen bzw. die Kfz‑Branche eintragen.​ Als VW später das Modell „Touran“ auf den Markt bringen wollte, stellte sich heraus, dass im Kfz‑Bereich diese ältere Marke „Turan“ bereits bestand, mit praktisch identischer Aussprache und ähnlich geschriebenem Zeichen.​

Lösung mit Volkswagen
Anstatt einen langwierigen Markenrechtsstreit zu führen, schloss VW mit dem Hamburger Händler eine Einigung: Er erhielt nach Presseberichten einen VW Touareg, zwei Touran und zusätzlich eine sechsstellige Geldsumme für die Übertragung bzw. Freigabe der Marke.​

Der Fall wird häufig als Beispiel dafür zitiert, wie wichtig frühzeitige Markenanmeldungen sind – und dass große Konzerne bei älteren Rechten kleinerer Unternehmen oft lieber verhandeln als prozessieren.​