
Warum finde ich immer noch so viele offensichtlich rechtlich sehr fragwürdige Werbung im Internet, Fernsehen und in den Printmedien?
Das ist eine gute Frage, und leider liegt es an der Struktur der Institutionen und deren personeller Besetzung. Keinem ist mit einem Gesetz geholfen, wenn man es nicht relativ kurzfristig durchsetzen kann.
Mehrere Faktoren sorgen dafür, dass gegen Anbieter wie Genius.tv trotz sehr offensichtlicher Verstöße (aus fachlicher Sicht) oft nichts oder nur wenig sichtbar passiert.
1. Behörden handeln selten von sich aus
Aufsicht und Marktüberwachung arbeiten überwiegend anlassbezogen: Ohne konkrete Anzeige/Beschwerde mit Belegen bleibt vieles schlicht „unter dem Radar“. Selbst wenn sich viele Menschen auf Bewertungsportalen beschweren, landen diese Informationen nicht automatisch bei den zuständigen Stellen (Lebensmittelüberwachung, Medienanstalten, Wettbewerbsverbände).
2. Zuständigkeitsdschungel und Beweislast
Für Nahrungsergänzungsmittel mit Gesundheitsclaims sind z. B. mehrere Normblöcke und Akteure zuständig (Health‑Claims‑VO, LMIV, HWG, UWG, Lebensmittelüberwachung, Wettbewerbsverbände, Medienaufsicht); niemand fühlt sich allein „voll“ zuständig. Viele Aussagen bewegen sich knapp unter der Schwelle des klaren Heilsversprechens („unterstützt“, „fördert“, „kann helfen“), sodass man für ein Verfahren den genauen Wortlaut, die Gestaltung und ggf. wissenschaftliche Belege prüfen muss – das ist ressourcenintensiv.
3. Prioritätensetzung und Ressourcen
Behörden und Verbraucherverbände setzen Schwerpunkte (z. B. besonders riskante Mittel, aggressive Finanzprodukte, große Plattformfälle); ein einzelner Teleshopping‑Anbieter mit „nur“ irreführender Schlankheits‑ oder Blutzucker‑Werbung landet nicht automatisch ganz oben auf der Liste. Viele problematische Anbieter reagieren auf eine Abmahnung mit kosmetischen Textanpassungen, Ausweichen auf neue Produkte oder Vertriebskanäle – das macht konsequente Verfolgung für die Aufsicht noch unattraktiver.
4. Rechtsdurchsetzung hängt von einzelnen Akteuren ab
Scharfe Instrumente (Abmahnung, Unterlassungsklage) liegen in der Praxis häufig bei Wettbewerbsverbänden, Mitbewerbern, Verbraucherzentralen und spezialisierten Kanzleien, nicht nur beim Staat; ob die aktiv werden, hängt von Meldungen und eigener Wahrnehmung ab. Dass es bisher keine öffentlich sichtbaren Verfahren speziell gegen Werbeanbieter wie Genius.tv gibt, heißt nicht, dass es intern keine Beanstandungen, Kontaktaufnahmen oder kleineren Anpassungen gab – solche Dinge werden nicht immer publiziert.
Hier trifft also unser in der Einleitung genannter Punkt 3 zu: Wo kein Kläger, da kein Beklagter.