In diesem Fall ging nicht um eine Klage von VW gegen das Autohaus, sondern umgekehrt darum, dass ein Hamburger Autohändler den Namen „Turan“ bereits als Marke hatte, bevor VW den „Touran“ einführen wollte. VW musste sich dann mit dem Inhaber der Marke „Turan“ einigen und zahlte dafür Geld und mehrere Fahrzeuge, statt einen offenen Rechtsstreit durchzufechten.
VW Turan
